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Fragen und Antworten zum Energieausweis

Geschrieben von bauinformant am 9. Juni 2009

Was ist ein Energieausweis?

Energieausweis

Ähnlich wie das Energieeffizienzlabel bei Elektrogeräten wie z. B. Kühlschränken oder Waschmaschinen informiert der Energieausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes und die möglichen energetischen Modernisierungsmaßnahmen. Mittels einer Farbskala von grün bis rot bewertet er seine energetische Qualität und zeigt, wie viel Energie in diesem Gebäude im Durchschnitt benötigt wird. Die beiliegenden Modernisierungsempfehlungen enthalten individuelle Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen, mit denen die Energiebilanz des Gebäudes dauerhaft verbessert werden kann. Anders als bei Wohngebäuden wird bei Nichtwohngebäuden zusätzlich zum Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung auch der Stromverbrauch für fest installierte Beleuchtung, Lüftung und Kühlung (falls vorhanden) berücksichtigt.

Was zeigt die Farbskala im Energieausweis?

Das Herzstück des Energieausweises ist eine Farbskala. Liegt das Haus im grünen Bereich, ist es in einem sehr guten energetischen Zustand. Befindet es sich im gelben Skalenbereich, sollte über eine Modernisierung nachgedacht werden. Und „rot“ steht für eine schlechte Energiebilanz.

Beim Bedarfsausweis gibt es eine Farbskala. Auf ihr wird der Primärenergiebedarf des Gebäudes angezeigt. Der Primärenergiebedarf umfasst nicht nur die Energiemenge, die vom konkreten Gebäude durchschnittlich benötigt wird. Er schließt auch die Energieverluste ein, die von der Gewinnung des Energieträgers an seiner Quelle über Aufbereitung und Transport bis zum Gebäude sowie zu Verteilung und Speicherung im Gebäude entstehen. Beim Verbrauchsausweis gibt es zwei Farbskalen. Die obere zeigt, wie viel Energie für Heizung und Warmwasserbereitung in diesem Gebäude im Durchschnitt der letzten drei Abrechnungsperioden verbraucht wurde. Die untere dokumentiert den Stromverbrauch in diesem Zeitraum.

Sowohl beim Bedarfs- als auch beim Verbrauchsausweis findet man Angaben zu den Energieträgern, die im Gebäude zum Einsatz kommen. Die Angabe zu den CO2-Emissionen ist freiwillig.
Ab wann und für welche Nichtwohngebäude ist der Energieausweis Pflicht?

Der Energieausweis ist ab dem 1. Juli 2009 verpflichtend bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von allen Nichtwohngebäuden. Der Gebäudeeigentümer muss dieses Dokument spätestens auf Nachfrage dem potenziellen Interessenten vorlegen. Bei Neubau, Erweiterung und Sanierung eines Nichtwohngebäudes besteht bereits seit der Wärmeschutzverordnung 1995 die Pflicht zur Ausstellung von Wärme- bzw. Energiebedarfsausweisen. Ab Mitte dieses Jahres gilt dann auch die Aushangpflicht für öffentlich genutzte Nichtwohngebäude mit über 1.000 m² Nutzfläche. Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland ca. 1,6 Millionen beheizte Nichtwohngebäude. Davon sind etwa 55.000 von der Aushangverpflichtung betroffen.

Aushangverpflichtung: Was sind öffentlich genutzte Gebäude?

Öffentlich genutzte Gebäude beherbergen entsprechend der Begründung der Bundesregierung zur Energieeinsparverordnung 2007 Behörden und sonstige nicht behördliche Einrichtungen, in denen öffentliche Dienstleistungen für eine große Zahl von Menschen erbracht werden und die deshalb einen erheblichen Publikumsverkehr aufweisen. Schätzungen gehen von einer Gesamtzahl von etwa 55.000 Gebäuden dieser Art aus. Typische öffentliche Dienstleistungen erbringen zum Beispiel Sozialämter und andere gemeindliche Ämter mit erheblichem Publikumsverkehr, Arbeitsagenturen, Schulen, Universitäten und ähnliche Einrichtungen. Mit sonstigen nicht behördlichen Einrichtungen sind solche gemeint, die den Charakter einer behördlichen Einrichtung haben – also Einrichtungen, die nach einer Privatisierung ehemals öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen (z. B. Krankenhäuser). Zum Aushang verpflichtet ist der Gebäudeeigentümer.

Kaufhäuser, Einzelhandelsgeschäfte, Bankgebäude und ähnliche Gebäude für private Dienstleistungen sind von der Aushangpflicht nicht erfasst. Ebensfalls nicht betroffen sind Gebäude, die zu Besichtigungszwecken geöffnet werden (z. B. Museen, Kulturdenkmäler u.s.w.), sowie Räumlichkeiten, die zur Nutzung an Dritte bereitgestellt werden, ohne dass zugleich „öffentliche Dienstleistungen“ erbracht werden (z. B. Nutzung von Turn- und Sporthallen durch Vereine u.ä.).

Welche Nichtwohngebäude benötigen keinen Energieausweis?

Kleine Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m² und unter Denkmalschutz stehende Gebäude sind von der Energieausweispflicht ausgenommen. Auch folgende Gebäude benötigen keinen Energieausweis:

*
Betriebsgebäude, die überwiegend zur Aufzucht oder zu Haltung von Tieren genutzt werden,
*
Betriebsgebäude, soweit sie nach ihrem Verwendungszweck großflächig und lang anhaltend offen gehalten werden müssen,
*
unterirdische Bauten,
* Unterglasanlagen und Kulturräume für Aufzucht, Vermehrung und Verkauf von Pflanzen,
* Traglufthallen, Zelte und sonstige Gebäude, die dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden,
* provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren,
* Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmet sind,
* Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind,

* sonstige handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Betriebsgebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung auf eine Innentemperatur von weniger als 12 °C oder jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie jährlich weniger als zwei Monate gekühlt werden.

Welchen Energieausweis sollten Gebäudeeigentümer ausstellen: bedarfs- oder verbrauchsbasiert?

Bei Nichtwohngebäuden im Bestand kann der Eigentümer zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsbasierten Energieausweis wählen. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes durch einen Fachmann, der Verbrauchsausweis auf den Energieverbrauchsabrechnungen der letzen drei Jahre. Die Entscheidung für eine der beiden Varianten sollte vom Gebäudeeigentümer bewusst getroffen werden. Soll der Energieausweis einen Überblick über den Energieverbrauch für Heizung, Wärme und Strom geben, genügt ein Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis empfiehlt sich immer dann, wenn eine Sanierung geplant ist oder eine genaue Analyse der Energieeffizienz eines oder mehrerer Gebäude sinnvoll erscheint, zum Beispiel wenn sehr hohe Energiekosten auftreten.

Ein Bedarfsausweis muss bei Neubauten sowie im Fall von Erweiterung, Umbau und Sanierung von bestehenden Gebäuden erstellt werden und wenn keine vollständigen Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungs- oder Kalenderjahre vorliegen.

Wie komme ich als Eigentümer zum Energieausweis?

Eine verbindliche Regelung von Seiten des Gesetzgebers gibt es dafür nicht. Der Eigentümer kann frei entscheiden, ob er einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis für sein Gebäude ausstellen lässt und einen geeigneten Energieausweisanbieter am Markt aussuchen. Auch beim Vorgehen hat der Eigentümer weitgehend freie Hand. Hauptsache der Energieausweis ist richtig und vollständig. Der Energieausweis-Aussteller haftet mit seiner Unterschrift für die Richtigkeit des Energieausweises. Nicht fehlen darf das Formular mit den Modernisierungsempfehlungen.

Welche Vorgehensweise empfiehlt die dena?

Die dena empfiehlt folgendes Vorgehen: Vor der Beauftragung eines Fachmanns mit der Erstellung eines Ausweises sollte der Gebäudeeigentümer seine Zielsetzung beim Energieausweis festlegen und die Leistung definieren. Danach gilt es einen geeigneten Energieausweis-Aussteller zu finden. Die dena empfiehlt drei Vergleichsangebote einzuholen. In einem persönlichen Gespräch mit dem ausgewählten Fachmann sollte der Eigentümer die Energieausweisvariante sowie die Vorgehensweise bei seiner Erstellung festlegen und später die einzelnen Leistungen vertraglich festhalten. Danach heißt es für den Eigentümer: Gebäudeunterlagen zusammenstellen. Idealerweise bekommt der Energieausweisaussteller vom Eigentümer möglichst vollständige Informationen zum Gebäude. Beim Verbrauchsausweis dürfen die vollständigen Verbrauchsabrechnungen nicht fehlen, beim Bedarfsausweis die Planunterlagen, die Flächenberechnungen, die Angaben zur Gebäudehülle und zur Anlagetechnik, Informationen zur Nutzung des Gebäudes sowie zu Anbauten, Änderungen und Erweiterungen. Sowohl beim Bedarfs- als auch beim Verbrauchsausweis empfiehlt die dena eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes. Ist der Energieausweis fertig, sollte der Aussteller ihn in einem persönlichen Gespräch dem Eigentümer erläutern. So können wichtige Details erläutert und das mögliche weitere Vorgehen für eine Modernisierung besprochen werden.

Wo findet man einen Aussteller von Energieausweisen?

Da es keine zentrale Zulassungsstelle für Energieausweis-Aussteller gibt, existiert deshalb auch keine vollständige Liste aller Ausstellungsberechtigten. Einen qualifizierten Fachmann findet man zum Beispiel in der bundesweiten Aussteller-Datenbank der dena, in der inzwischen 14.000 Aussteller von Energieausweisen verzeichnet sind. Sie ist im Internet unter Externer Link www.dena-energieausweis.de/expertensuche zugänglich. Interessierte Hausbesitzer können im Suchformular nach Eingabe ihrer Postleitzahl einen Energieausweisaussteller in ihrer Region finden. Auch Architekten-, Ingenieur- und Handwerkskammern leisten Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Aussteller.

Was passiert, wenn ein Gebäudeeigentümer keinen Energieausweis vorlegt, obwohl er laut EnEV 2007 dazu verpflichtet ist?

Wer vorsätzlich oder fahrlässig einem potenziellen Mieter oder Käufer nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig einen Energieausweis zugänglich macht oder einen Energieausweis oder Modernisierungsempfehlungen ausstellt, ohne dazu nach §21 der EnEV berechtigt zu sein, handelt ordnungswidrig. Die in der EnEV genannten Ordnungswidrigkeiten berufen sich auf die Bußgeldvorschriften im Energieeinsparungsgesetz (§8 EnEG 2005). Die Geldbuße kann im Zusammenhang mit dem Energieausweis bis zu 15.000 Euro betragen. Die dena hat auf der eigenen Internetseite Externer Link www.dena-energieausweis.de unter dem Stichpunkt „Infos für Mieter und Käufer“ eine Liste mit bundesweiten Beschwerde- und Anlaufstellen im Zusammehang mit Ordnungswidrigkeiten beim Energieausweis veröffentlicht.

Hinweis: Ausführliche Informationen zum Energieausweis für Nichtwohngebäude finden Eigentümer in der dena-Broschüre „Energieausweis für Nichtwohngebäude – der Einstieg in die Modernisierung“. Sie ist unter Externer Link www.dena-energieausweis.de/publikationen gegen eine Gebühr von 10 Euro zzgl. Versandkosten zu beziehen

Quelle: Deutsche Energieagentur Gmbh, dena

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75 Prozent der öffentlichen Gebäude noch ohne Energieausweis

Geschrieben von bauinformant am 9. Juni 2009

Rathäuser, Schulen & Co. müssen ab dem 1. Juli ihre Energiebilanz vorzeigen

04.06.2009

Ab dem 1. Juli 2009 muss in öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr und über 1.000 Quadratmetern Nutzfläche ein Energieausweis deutlich sichtbar aushängen. Allerdings haben bisher noch 75 Prozent dieser Gebäude keinen Energieausweis vorzuzeigen. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) unter Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen als Eigentümern von Nichtwohngebäuden*. Die Aushangverpflichtung betrifft insgesamt ca. 55.000 öffentliche Gebäude wie Rathäuser, Schulen, Kindergärten, Landratsämter oder Krankenhäuser.

„Die Umfrage hat gezeigt, bis zur Einführung des Energieausweises für Nichtwohngebäude haben die öffentlichen Eigentümer noch eine Menge zu tun“, kommentierte Thomas Kwapich, Bereichsleiter bei der dena. „Für Bund, Länder und Kommunen ist der Energieausweis aber auch eine große Chance. Denn er zeigt, wie es um die Energieeffizienz der einzelnen Gebäude steht und mit welchen Modernisierungsmaßnahmen die Energiekosten wirkungsvoll gesenkt werden können.“

Von den Energieausweisen, die bisher für öffentliche Gebäude ausgestellt wurden, sind 40 Prozent bedarfsorientiert und 60 Prozent verbrauchsorientiert. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes durch einen Fachmann. Die Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes ist darin unabhängig vom Nutzerverhalten. Dagegen basiert der Verbrauchsausweis auf den Energieverbrauchsabrechnungen aus den letzten drei Jahren.

„Die dena begrüßt den hohen Anteilen an bedarfsorientieren Energieausweisen“, sagte Kwapich. „Der Bedarfsausweis bietet der öffentlichen Hand eine gründliche Analyse ihrer Gebäude und ist eine sehr gute Basis zum Einstieg in die Modernisierung.“ Auf die Frage, ob sie in den nächsten fünf Jahren eine umfangreiche energetische Modernisierung in ihren Nichtwohngebäuden planen, gaben 83 Prozent der befragten Eigentümer eine positive Antwort.

Ab dem 1. Juli 2009 gilt außerdem für alle Nichtwohngebäude, also auch für die in privater Hand: Bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung ist der Energieausweis Pflicht. Der Eigentümer muss dem potenziellen Interessenten spätestens auf Nachfrage ein solches Dokument vorlegen. Für Wohngebäude wurde die Energieausweispflicht bereits am 1. Juli 2008 stufenweise eingeführt. Seit dem 1. Januar 2009 benötigen alle Wohngebäude einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden.

*Die Umfrage wurde von der TNS Emnid Medien- und Sozialforschung GmbH im April und Mai 2009 durchgeführt. Befragt wurden insgesamt 300 öffentliche Eigentümer. Mehr zu den Ergebnissen der Umfrage im Internet unter www.zukunft-haus.info/presse Externer Link.

Quelle: Pressetext Deutsche Energieagentur GmbH, dena

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Solaranlage, Holzpelletheizung, Wärmepumpe: Was rechnet sich wann?

Geschrieben von bauinformant am 9. Juni 2009

Den Heizkessel komplett abschalten und so Geld und Energie sparen - im Sommer ist das für Hausbesitzer mit Solaranlagen kein Problem. Mit dem Einbau einer Solarthermieanlage können sie die wertvolle Wärmestrahlung einfangen und ihr Warmwasser damit heizen. Auch Pelletöfen oder Wärmepumpen, die die Energie aus Holz beziehungsweise anteilig aus Umweltwärme gewinnen, reduzieren spürbar die jährlichen Energiekosten.

Der Staat unterstützt dabei Hausbesitzer bei der Investition tatkräftig: Bis zu 500 Millionen Euro stehen aus dem Marktanreizprogramm (MAP) zur Förderung von erneuerbaren Energien zur Wärmegewinnung jährlich zur Verfügung. In Neubauten ist die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien seit dem 1.1.2009 Pflicht.

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat anhand eines unsanierten 150 qm Einfamilienhaus* ausgerechnet, ab wann sich die neue Heizung mit erneuerbaren Energien rechnet.

Solaranlage

Eigentümer, die eine solarthermische Anlage zur Trinkwassererwärmung einbauen, können bis zu 60 Prozent der notwendigen Energie für Warmwasser durch die Sonne  gewinnen. Wer gleichzeitig noch seinen alten Kessel durch ein neues Brennwertgerät ersetzt, erhöht die Effizienz der Anlage weiter. Die Investitionskosten belaufen sich dabei auf rund 10.000 Euro. Aus dem Marktanreizprogramm erhalten sie 785 Euro Förderung (Basisförderung plus Kesseltauschbonus). Die jährlichen Energiekosteneinsparungen liegen bei 1.120 Euro. Geht man von einer Energiekostensteigerung von jährlich sechs Prozent aus, so rentiert sich die Anschaffung nach acht Jahren.

Pelletheizung

Heizungen mit Holzpellets werden immer beliebter. Pellets sind kleine Presslinge aus Restholz. Die Wärmeerzeugung mit Holz erfolgt nahezu CO2-neutral, denn: Bei der Verbrennung wird nur die Menge an CO2 freigesetzt, die der Baum vorher beim Wachsen aufgenommen hat. Bei der Umrüstung auf eine Pelletheizung entstehen inklusive Pelletlager Kosten von rund 17.000 Euro. Der Eigentümer erhält vom Staat aus dem Marktanreizprogramm eine Förderung in Höhe von 2.700 Euro. Bei einer jährlichen Energiekostensteigung von sechs Prozent amortisiert sich die neue Heizanlage nach sieben Jahren.

Wärmepumpe

Eine Wärmepumpe nutzt die Umgebungswärme aus dem Erdreich, dem Wasser oder der Luft. Je höher die Temperatur der Umgebung und je geringer die zum Heizen benötigte Temperatur, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe. Der Einbau einer Erdwärmepumpe kostet etwa 16.000 Euro. Da Wärmepumpen bei möglichst geringen Heiztemperaturen am effizientesten arbeiten, sollte bei bestehenden Gebäuden auch auf die Dämmung geachtet werden. Besitzer unsanierter Häuser müssen bei einer Modernisierung mit Dämmung und Installation der Wärmepumpe mit Kosten von rund 47.000 Euro rechnen. Dafür erhalten sie aber auch 3.000 Euro aus dem MAP und bis zu 4.700 Euro über die KfW-Förderbank. Die Energiekosten lassen sich durch die umfangeichen Maßnahmen um bis zu 85 Prozent reduzieren. Bei einer Energiekostensteigerung von sechs Prozent hat sich diese  Sanierung nach rund 13 Jahren amortisiert.

Die dena hat einen Förderrechner entwickelt, um online schnell und einfach den individuellen Fördersatz zu ermitteln: Unter Externer Link www.zukunft-haus.info/foerderrechner erfahren Interessierte, wie hoch der Zuschuss aus dem MAP für die geplante Anlage ist. Die KfW-Förderbank unterstützt mit zinsgünstigen Darlehen die energetische Sanierung eines Bestandsgebäudes.

*Berechnung der Sanierungspakete erfolge auf Basis folgender Annahmen:  Freistehendes Einfamilienhaus  des Baujahrs  1970, 150 m² Wohnfläche, unsaniert, 4 Personen-Haushalt, Energiepreis 0,08 €/kWh, Energiekosten vor Sanierung: 3.600 €/a für 45.000 kWh/a.

Pressetext Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

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